EUROCON – Digitale Buchhaltung

Ihr Leitfaden zur effizienten Umsetzung

Die Digitalisierung bietet im 21. Jahrhundert enorme Vorteile für eine moderne Buchhaltung. Unser Ziel ist es, bestehende Daten aus Ihrer EDV nicht auszudrucken und manuell erneut einzugeben, sondern diese direkt über Schnittstellen von einem System ins nächste zu übertragen. Das spart Zeit, reduziert Fehler und erhöht die Effizienz.

 

Unser Tipp:

Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung empfehlen wir, die Digitalisierung schrittweise umzusetzen – idealerweise in monatlichen Etappen. So gelingt die Umstellung reibungslos.

 

Auf Wunsch stellen wir Ihnen Dateien zur Verfügung, die Sie direkt in Ihr Telebanking importieren können, um folgende Zahlungen automatisiert durchzuführen:

  • Umsatzsteuer an das Finanzamt
  • Lohnnebenkosten an das Finanzamt
  • Sozialversicherungsbeiträge an die Gesundheitskasse
  • Kommunalsteuer an die Gemeinde

Digitalisierungsschritte für Bilanzierer

(oder Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit OP-Führung)

 

Schritt 1: Bankauszugsverbuchung

  • Sie können uns als ihr Steuerberater eine Bankeinsichtsberechtigung für Ihr Firmenkonto erteilen.
  • Wir übernehmen die für die Buchhaltung relevanten Dateien direkt von Ihrer Bank und verarbeiten diese in unserer Buchhaltungssoftware.

 

Schritt 2: 

Kassabuch

  • Erfassen Sie Ihre Kassabewegungen bereits elektronisch (z. B. in Excel oder mit dem Eurocon-Spesenverteiler)?
  • Bitte übermitteln Sie uns die Datei, damit wir die Daten direkt in die Buchhaltung übernehmen, weiterverarbeiten und anhand der dazugehörigen Belege kontrollieren können.

 

Ausgangsrechnungen

  • Nutzen Sie eine Rechnungssoftware? Dann richten Sie bitte eine Exportfunktion (CSV oder BMD-Schnittstelle) ein.
  • Die Dateistruktur sollte vorab mit uns abgestimmt werden, um eine reibungslose Integration sicherzustellen.
  • Sobald das Format passt, können wir Ihre elektronischen Daten direkt in der Buchhaltung weiterverarbeiten.

 

Schritt 3: Digitale Belegübermittlung

Nutzen Sie unser Eurocon-Nextcloud-Klientenportal, um Ihre Buchungsbelege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassadaten, Schnittstellendateien) einfach monatlich oder quartalsweise mit uns auszutauschen.

  • Direkte Datenanbindung an BMD: Die digitalen Belege werden direkt in die Finanzbuchhaltung übernommen.
  • Kein Papier mehr nötig
  • Datenschutz: DSGVO-konform, Serverstandort Deutschland.
  • Wichtig: Bitte beachten Sie, dass alle Buchhaltungsunterlagen für mindestens 7 Jahre lang revisionssicher aufzubewahren sind. Die Ablage in der Nextcloud dient lediglich dem Datenaustausch und ersetzt nicht die gesetzliche Aufbewahrungspflicht – diese müssen Sie selbst sicherstellen.

Digitalisierungsschritte für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Die Schritte sind analog zu den oben genannten, jedoch ohne OP-Führung:

 

Schritt 1: Bankauszugsverbuchung

  • Sie können uns als ihr Steuerberater eine Bankeinsichtsberechtigung für Ihr Firmenkonto erteilen.
  • Wir übernehmen die für die Buchhaltung relevanten Dateien direkt von Ihrer Bank und verarbeiten diese in unserer Buchhaltungssoftware.

 

Schritt 2: Kassabuch

  • Erfassen Sie Ihre Kassabewegungen bereits elektronisch (z. B. in Excel oder mit dem Eurocon-Spesenverteiler)?
  • Bitte übermitteln Sie uns die Datei, damit wir die Daten direkt in die Buchhaltung übernehmen, weiterverarbeiten und anhand der dazugehörigen Belege kontrollieren können.

 

Schritt 3: Digitale Belegübermittlung

Nutzen Sie unser Eurocon-Nextcloud-Klientenportal, um Ihre Buchungsbelege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassadaten, Schnittstellendateien) einfach monatlich oder quartalsweise mit uns auszutauschen.

  • Direkte Datenanbindung an BMD: Die digitalen Belege werden direkt in die Finanzbuchhaltung übernommen.
  • Kein Papier mehr nötig
  • Datenschutz: DSGVO-konform, Serverstandort Deutschland.
  • Wichtig: Bitte beachten Sie, dass alle Buchhaltungsunterlagen für mindestens 7 Jahre lang revisionssicher aufzubewahren sind. Die Ablage in der Nextcloud dient lediglich dem Datenaustausch und ersetzt nicht die gesetzliche Aufbewahrungspflicht – diese müssen Sie selbst sicherstellen.

Stand: 01.10.2025

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